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Gemeinde Gütenbach (Druckversion)

Teilabbruch des Schulgebäudes und Neugestaltung der Außenanlagen

Teilabbruch des Schulgebäudes und Neugestaltung der Außenanlagen

Bereits beschlossene Sache ist der Teilabbruch der maroden Baukörper des Schulgebäudes. Die entsprechende Baugenehmigung ist erteilt, Ausschreibungen wurden durchgeführt und der Baubeginn im erfolgt mit Beginn der Pfingstferien im Mai 2016.

Im Zuge des Rückbaus wird das Außengelände um Schule und Festhalle zwangsläufig stark in Anspruch genommen. Daher wurde ein Landschaftsplaner beauftragt, ein Konzept zu erstellen mit dem Ziel dabei zum einen, einen barrierefreien Zugang zur Festhalle und zum oberen Schulgebäude zu schaffen, zum anderen den Spielplatz vom Festplatzgelände näher zur Schule und zum Kindergarten zu verlegen. Dies hat den Vorteil, dass die Kinder die Straße nicht mehr überqueren müssen, zumal der Spielplatz des Kindergartens am Pfarrhaus wegen einer Nutzungsänderung des Anwesens nicht mehr zur Verfügung steht.

Nach der Kostenberechnung fallen für die Neugestaltung der Außenanlagen insgesamt Bruttokosten von 268.149,19 Euro an. Zusammen mit den Nebenkosten (Planungshonorare) ist von einem Kostenvolumen um 300.000 Euro auszugehen. Der Teilrückbau des Schulgebäudes wird die Gemeinde insgesamt Rund 180.000 € kosten.

Bei der Finanzierung kann ebenfalls mit Zuschüssen aus dem Landessanierungsprogramm gerechnet werden, insbesondere da die Gestaltung des Vorplatzes zur Mehrzweckhalle als Bestandteil der Gesamtsanierung betrachtet werden kann.

http://www.guetenbach.de//de/rathaus-service/ortsentwicklung/projekte-der-ortsentwicklung/teilabbruch-des-schulgebaeudes-und-neugestaltung-der-aussenanlagen