Schöffinnen und Schöffen gesucht
Schöffenwahl 2024
Schöffinnen und Schöffen gesucht
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Gütenbach werden Ehrenamtliche gesucht die am Amtsgericht Villingen-Schwenningen und Landgericht Konstanz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Jeder der Schöffe werden möchte, darf sich als erstes im entsprechenden Rathaus seines Wohnortes um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Der Gemeinderat entscheidet anschließend über die Vorschlagsliste, welche zwei Personen benennen sollte. Gewählt werden die Schöffen vom Wahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht.
Wer wird gesucht?
Wer ist wählbar?
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Anforderungen an das Amt
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Bewerbung als Schöffe/in
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bis zum 12. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Gütenbach, Franziska Spath, Tel.: 07723/ 9306-11, E-Mail: spath@guetenbach.de.
Ein Formular zur Bewerbung kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das Jugendamt des Landkreises Schwarzwald-Baar-Kreis, Bahnhofstraße 6, 78048 Villingen-Schwenningen
Das Bewerbungsformular kann hier heruntergeladen werden und ist ebenfalls zusammen mit weiteren Informationen auch unter www.schoeffenwahl.de zu finden.