Für viele ist es der wichtigste Tag im Leben, wenn die Hochzeitsglocken läuten und die Liebe staatlich beurkundet wird. Wenn Sie sich entschlossen haben zu heiraten, lassen Sie sich so bald wie möglich auf dem Standesamt beraten und sichern Sie sich Ihren Wunschtermin.
Zuständig für die Auskunft und Anmeldung der Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt ihres Wohnortes. Gütenbach hat einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit Furtwangen, dadurch können Sie als Bürger Furtwangens oder Gütenbach wählen, ob Sie sich an die Standesbeamten im Bürgerbüro Furtwangen oder in Gütenbach wenden. Die Anmeldung beim Standesamt sollte möglichst frühzeitig erfolgen, frühestens jedoch sechs Monate vor der geplanten Heirat, bei Auslandsbeteiligung können kürzere Fristen gelten. Der Eheschließungstermin kann verbindlich erst festgelegt werden, wenn die Anmeldung erfolgt und die Prüfung über die Ehevoraussetzungen des Standesamts abgeschlossen und alle erfüllt sind.
Falls Sie an einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen an das Standesamt geschickt, das die Eheschließung durchführen soll.
In Furtwangen sowie in Gütenbach können Sie an jedem Wochentag und einmal im Monat samstags heiraten.
Um die Eheschließung anzumelden benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Bitte erkundigen Sie sich zunächst, welche genau das sind. Dies können sein zum Beispiel sein:
Weitere Unterlagen können verlangt werden. Besitzt ein Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.