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Gemeinde Gütenbach (Druckversion)

Aktuelles aus Gütenbach

Aktuelles aus Gütenbach

Parken auf den Gehwegen ist verboten

Parken auf den Gehwegen ist verboten.
Aus aktuellem Anlass bittet die Gemeindeverwaltung um Beachtung.
In § 2 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.“ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten. Zusätzlich ist die Räum- und Streupflicht bei entsprechender Winterwetterlage einzuhalten.
 

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