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Gemeinde Gütenbach (Druckversion)

Mehrzweckhalle mieten

Mehrzweckhalle in der Schulstraße 1

Mit der Mehrzweckhalle Gütenbach steht den Vereinen, den Bürgerinnen und Bürgern für das sportliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Gemeinde eine vielseitige Veranstaltungs- und Versammlungsstätte zur Verfügung. Die neue Mehrzweckhalle bietet einen für alle Zwecke geeigneten, optisch ansprechbaren und akustisch eindrucksvollen Rahmen.

Folgende Mietstaffelung wurde per Beschluss des Gemeinderats vom 17.06.2020 festgelegt:

Mieter

Foyer

Foyer und Halle

Küche

Gesamt

örtliche Vereine

100 €

150 €

100 €

250 €

örtliche Privatpersonen sowie Firmen

200 €

300 €

200 €

500 €

auswärtige Vereine, Privatpersonen oder Firmen*

400 €

600 €

400 €

1.000 €

  • Jede Spalte ist dabei einzeln buchbar.
  • Bei Veranstaltungen mit Kartenverkauf werden zusätzlich 15 % der Einnahmen durch den Kartenverkauf der Miete zugerechnet.
  • Im Mietpreis inbegriffen ist die Übergabe und Abnahme zusammen mit dem Hausmeister mit Hilfe einer Checkliste. Die Räum- und Streupflicht geht bei jeder Nutzung ab 20 Uhr auf den Mieter über. Im Mietvertrag muss jeweils eine Verantwortliche Person benannt werden, die die Hausmeisteraufgaben wahrnimmt, also die Übergabe und Abnahme durchführt, sich um die Sanitärräume kümmert, die Notausgänge überwacht und die Räum- und Streupflicht ab 20 Uhr übernimmt. Sollte ein Veranstalter die Anwesenheit des Hausmeisters über die Übergabe und Abnahme hinaus wünschen, kann er diesen zu einem Stundensatz von 38,-€ pro Stunde dazu buchen.
  • Auf eine gesonderte Abrechnung der Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung, Müll) wird vorerst verzichtet. Der Verbrauch pro Veranstaltung soll jedoch dokumentiert werden, um hierüber ggf. nach ein bis zwei Jahren erneut entscheiden zu können.

Alle Details zur Vermietung sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Entgeltordnung , sowie gesondert dem Flucht- und Rettungsplan festgehalten.

http://www.guetenbach.de//de/rathaus-service/default-eae4bd3cde/benutzungs-und-mietkostenordnung