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Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt. Der Bundestag wird immer auf vier Jahre gewählt. Alle Informationen rund um die Bundestagswahl 2025 finden Sie hier

Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 finden Sie am Wahlsonntag hier.
(Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet)

Wählen im Wahllokal

Das Wahllokal der Gemeinde Gütenbach beifindet sich im Foyer der Mehrzweckhalle, Schulstraße 1, Gütenbach. Dort kann die Stimme persönlich per Urnenwahl am Wahlsonntag, 23. Februar 2025 zwischen 8 Uhr und 18 Uhr abgegeben werden.

Mitzubringen sind

> die Wahlbenachrichtigung
>den Personalausweis oder Reisepass

Die Briefwahl wird im Bürgersaal des Rathauses, Hauptstraße 10, 78148 Gütenbach ausgezählt.

Barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wahlschablonen

Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V.
 
Pressemitteilung 
zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Barrierefrei für blinde und sehbehinderte Menschen mit Wahlschablonen

 

 

Bei der Bundestagswahl 2025 kommen wieder Wahlschablonen und AudioCDs für blinde und sehbehinderte Menschen zum Einsatz. Dadurch können sie selbstbestimmt und ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben. Mit den speziell angefertigten Wahlschablonen kann der Wahlzettel an der richtigen Stelle markiert werden. Die Audioinformationen geben hierzu die notwendigen Hinweise für die Handhabung.
 
„Die Möglichkeit der barrierefreien Stimmabgabe ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen in unserer Gesellschaft. Wir müssen diese Möglichkeit unbedingt nutzen“ so Brigitte Schick, Vorsitzende des Landesblinden- und sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. (LBSV BW).  
 
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. mit seinen drei Landesvereinen veranlasst, dass blinde und sehbehinderte Menschen bei der vorgezogenen Bundestagswahl Ihre Stimme wieder geheim und eigenständig abgeben können.
 
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an.
 
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. 
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.
 
Der Landesblinden- und -sehbehindertenverband Baden-Württemberg e.V. 
appelliert an Wählerinnen und Wähler mit Seheinschränkungen, sich frühzeitig über die Möglichkeiten der barrierefreien Stimmabgabe zu informieren und die bereitgestellten Hilfsmittel zu nutzen. Gemeinsam setzen wir uns für eine inklusive und barrierefreie Gesellschaft ein.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Link zum Wahlscheinantrag


Zur Bundestagswahl am 23. Februar können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Die Gemeinde bietet zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet
auf der Homepage www.guetenbach.de an.

Der Aufruf des Links für zur Erfassung der Antragsdaten. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen in das Antragungsformular eintragen werden. Die Unterlagen können dann an die Wohnanschrift oder eine abweichende Versandadresse gesendet werden. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten diese Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, wird ein automatischer Hinweis versendet. Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch mit einem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgerufen werden. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Das Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse wird noch benötigt. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden anschließend
per Deutsche Post AG zugestellt. Die Unterlagen können auch bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Auch eine direkte Stimmabgabe vor Ort ist möglich. Für die automatische Prüfung der Daten wird unter anderem zwingend die Eingabe der Wahlbezirks- und Wählernummer benötigt. Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, ist auch eine formlose E-Mail an gemeinde@guetenbach.de zur Beantragung eines Wahlscheines möglich. In diesem Fall werden Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift benötigt.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Tel.: 07723 9306-11 / 07723 9306-16 / 07723 9306-0

E-Mail: gemeinde(@)guetenbach.de

Informationen zu Deutschen im Ausland

Beim Klick auf die Überschrift "Informationen zu Deutschen im Ausland" öffnet sich die Informationsseite

Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub

Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, soll zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlilchen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht werden.

Kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand (vgl. §28 Abs. 4 BWO) können unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Eine Kostenerstattung für den Expressversand scheidet aber auch in diesen Urlaubsfällen aus.

Es ist Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.

Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.

Weitere Informationen

Wahltag

Sonntag
23. Februar 2025
von 8 - 18 Uhr