Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Deutschland: Was müssen wir wissen?
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Asiatische Hornisse von Art. 16 auf Art. 19 gemäß EU-VO 1143/2014 (invasive Arten Verordnung der EU) umgestuft. Ab jetzt sind die betroffenen Personen selbst für die Bekämpfung und Entfernung der Nester zuständig.
Die Asiatische Hornisse ist eine invasive, gebietsfremde Art aus Süd- und Südostasien. Sie ist eine hochmobile Art, welche sich selbständig oder durch Verschleppung in Deutschland rasant ausbreitet. Bisher gibt es keine ausreichenden Belege für die Auswirkung der Asiatischen Hornisse auf die Biodiversität in Deutschland,jedoch ist diese bei erhöhtem Druck auf unsere heimischen Arten durch hohe Abundanzen denkbar. Durch die Asiatische Hornisse besteht außerdem eine erhöhte Gefahr für uns Menschen durch Angriffe und Stichverletzungen. Auch wirtschaftlich bildeen sich durch diese invasive Art Schäden durch Fraß an Früchten im Obst- und Weinbau.
Die einheitlichen Managementmaßnahmen des Bundes haben zum Ziel die negativen Auswirkungen der Asiatischen Hornisse zu minimieren und die Initialvorkommen in Regionen fernabder bisherigen Verbreitung zu beseitigen.
Die Beseitigung der Nester ist ausschließlich durch sachkundiges Personal vorzunehmen. Sollten Sie Einzeltiere oder ganze Nester gesichtet haben, melden Sie dies unverzüglich über das Meldeportal der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) oder über die "Meine Umwelt-App". Hiererhalten Sie dann weitere Informationen über Fachfirmen, welche die Entfernung vornehmen. Die Kosten hierfür müssen von den Betroffen selbst übernommen werden.
Am wichtigsten ist jedoch die Unterscheidung der invasiven Art von den heimischen geschützten Arten.