Sichern Sie Ihren Wunschtermin
Für viele ist es der wichtigste Tag im Leben, wenn die Hochzeitsglocken läuten und die Liebe staatlich beurkundet wird. Wenn Sie sich entschlossen haben zu heiraten, lassen Sie sich so bald wie möglich auf dem Standesamt beraten und sichern Sie sich Ihren Wunschtermin.
Zuständigkeit
Zuständig für die Auskunft und Anmeldung der Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft ist das Standesamt ihres Wohnortes. Gütenbach hat einen gemeinsamen Standesamtsbezirk mit Furtwangen, dadurch können Sie als Bürger Furtwangens oder Gütenbach wählen, ob Sie sich an die Standesbeamten im Bürgerbüro Furtwangen oder in Gütenbach wenden. Die Anmeldung beim Standesamt sollte möglichst frühzeitig erfolgen, frühestens jedoch sechs Monate vor der geplanten Heirat, bei Auslandsbeteiligung können kürzere Fristen gelten. Der Eheschließungstermin kann verbindlich erst festgelegt werden, wenn die Anmeldung erfolgt und die Prüfung über die Ehevoraussetzungen des Standesamts abgeschlossen und alle erfüllt sind.
Heiraten an einem anderen Ort
Falls Sie an einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen an das Standesamt geschickt, das die Eheschließung durchführen soll.
Termine
In Furtwangen sowie in Gütenbach können Sie an jedem Wochentag und einmal im Monat samstags heiraten.
Räumlichkeiten
- Raum des Heimat- und Geschichtsverein Gütenbach im alten Schulhaus in der Kirchstraße, bis zu 50 Sitzplätze, Gebühren 20 Euro
- Bürgersaal des Rathauses Furtwangen, ca. 30 Sitzplätze
- Trauzimmer im Bürgerbüro Furtwangen, für Trauungen im kleinen Rahmen, 15 Sitzplätze
- Museumsgasthaus „Arche“ in Furtwangen, bis zu 25 Sitzplätze, Gebühren 70 Euro
- Rößlekeller in Neukirch, ca 50 Sitzplätze, Gebühren 60 Euro
Erforderliche Unterlagen
Um die Eheschließung anzumelden benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Bitte erkundigen Sie sich zunächst, welche genau das sind. Dies können sein zum Beispiel sein:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- beglaubigter Auszug Ihres Geburtenregisters oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- bei geschiedenen oder verwitweten Personen die Eheurkunde mit Nachweis über die Auflösung der Ehe, ausgestellt vom Standesamt des Heiratsortes bzw. eine Sterbeurkunde.
Weitere Unterlagen können verlangt werden. Besitzt ein Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.