Bauen in Gütenbach
Alle Bebauungspläne der Gemeinde können hier abgerufen und die entsprechenden Unterlagen eingesehen werden:
Die Gemeinde schafft derzeit neue Bauplätze im Gebiet "Wirtsbuck". Im vorhandenen Baugebiet "Pfarrdobel", welches in den 90er Jahren entwickelt wurde, sind nahezu alle Plätze belegt. Verfügbar ist noch ein Bauplatz für eine Doppelhaushälfte, ein attraktiver Platz für ein Einfamilienhaus hinter der altkatholischen Kirche und drei weitere etwas steilere Flächen. Die Preise liegen bei 95 Euro/m². Es wird ein Kinderbonus von 5.555 Euro pro Kind gewährt.
Das Baugebiet im "Hintertal II" erhielt im Oktober 2019 seine Planungsreife. Zu vergeben waren insgesamt 7 Bauplätze wofür schon vor Fertigstellung des Gebiets eine hohe Nachfrage bestand. Alle Bauplätze wurden rasch verkauft.
Am 8. Dezember 2021 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wirtsbuck" gefasst. Damit wurden die baurechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Wohnbaugebiets geschaffen. Im Moment werden dort die Erschließungsarbeiten ausgeführt. Die Vermarktung der 18 Bauplätze hat bereits begonnen. Die notwendigen Bewerbungsunterlagen befinden sich auf dieser Seite unter "Bauplatzvergabe Wirtsbuck".
Für den Bebauungsplan "Obere Ortsmitte" wurde der Satzungsbeschluss am 16. März 2022 gefasst. Hier galt es für einige unbebaute Grundstücke in Privatbesitz neue Bauvorschriften festzulgen. Dies wird mit dem Ziel verfolgt einen Anreiz zur Schließung der Baulücken zu schaffen und damit eine Innenverdichtung zu erreichen.
Außerdem stehen in der Gemeinde noch einige Baulücken von Privatbesitzern zum Verkauf.
Einbeziehungssatzung Grundtal
Aufstellung und Auslegung der Einbeziehungssatzung „Grundtal“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Gütenbach
Gütenbach Der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach hat am 26.04.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Grundtal“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.: 3 BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf der Einbeziehungssatzung, bestehend aus zeichnerischem Teil/Lageplan, dem schriftlichen Teil mit planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und allgemeinen Hinweisen, sowie der Begründung gebilligt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen. Der künftige räumliche Geltungsbereich und der Entwurf der Einbeziehungssatzung ergeben sich aus dem beigefügten Lageplan in der Fassung vom 26.04.2023.
Ziele und Zweck der Planung
Das Plangebiet befindet sich auf Gemarkung Gütenbach, am östlichen Rand des im Zusammenhang bebauten Ortsteils der Gemeinde und am Fuße des Grundtals. Das Gebiet ist geprägt durch drei Wohngebäude, einem gewerblich genutzten Betriebsgebäude, sowie Garagen und Nebenanlagen. Konkret beabsichtigt ist die bauliche Erweiterung und Weiterentwicklung des vorhandenen CNC-Betriebs, der Neubau eines standortgerechten Wohnhauses, sowie der Neubau einer land- und forstwirtschaftlichen Lagerhalle in landschaftsbezogener Bauweise. Mit der baulichen Entwicklung verbunden sind landschaftsplanerische Überarbeitungsmaßnahmen im Bereich der Freiflächengestaltung. Durch das Satzungsverfahren soll künftig eine klare Abgrenzung zwischen bebautem Innenbereich und unbebautem Außenbereich geschaffen werden. Die im Plangebiet vorhandenen und geplanten Bebauungen und Nutzungen sind einem Dorfgebiet (MD) nach §5 BauNVO (Baunutzungsverordnung) zuzuordnen. Durch die Festsetzung von einzelnen planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften soll eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des aufgrund von topographischen Begebenheiten exponierten Standorts erreicht werden. Das Einbeziehungssatzungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach §34 Abs. 4 Satz 1 Nr.: 3 BauGB in Verbindung mit §13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgewickelt. Es wird darauf hingewiesen, dass von der Erstellung eines Umweltberichts nach §2a BauGB und von der Angabe nach §3 Abs.2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 34 Abs. 6 BauGB sind bei der Aufstellung einer solchen Einbeziehungssatzung die Vorschriften über die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung nach §13 Abs. 2 Nrn.:2 und 3, sowie Satz 2 BauGB entsprechend anzuwenden. Demnach ist den betroffenen Bürgern und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Grundtal“, wird zusammen mit dem schriftlichen Teil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und allgemeinen Hinweisen, sowie der Begründung im Zeitraum vom 30.05.2023 bis einschließlich 03.07.2023 im Rathaus der Gemeinde Gütenbach, Hauptamt, Hauptstraße 10, 78148 Gütenbach, Zimmer 4, während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs.2 BauGB und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Gütenbach, Hauptamt, Hauptstraße 10, 78148 Gütenbach, Zimmer 4 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan bzw. über die Einbeziehungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Unterlagen zur Einbeziehungssatzung
Wohnbaugebiet Wirtsbuck
Der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2021 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wirtsbuck" beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 15.10.2021. Die baurechtlichen Vorraussetzungen für die Realisierung dieses Baugebiets sind damit geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Lageplan. Dieser steht zum Download zur Verfügung. Alle Unterlagen zum Bebauungsplan stehen ebenfalls zum Dowonload zur Verfügung.
Derzeit laufen die Erschließungsarbeiten für die 18 Bauplätze. Mit der Vermarktung der Bauplätze wurde bereits begonnen. Diese läuft über den Erschließungsträger Badenova Konzept. Weiter unten finden Sie die Kriterien für die Bauplatzvergabe sowie Bewerberunterlagen. Bei Fragen steht Ihnen Hauptamtsleiterin Caroline Heim per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung. Sie können sich auch direkt an Susanne Brenn von der badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG unter Telefon 0761 769913-80, E-Mail: susanne.brenn(@)badenovakonzept.dewenden.
1. Äderung des Bebauungsplanes Sägehäusle
Die Gemeinde Gütenbach hat im Jahr 2005 zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses den qualifizierten Bebauungsplan „Sägehäusle“ aufgestellt. Die damalige planerische Konzeption beinhaltet zum einen eine Fläche für den Gemeinbedarf zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses, sowie eine Mischgebietsfläche.
Aus städtebaulichen Gründen wurde im Juni 2018 durch den Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach der Grundsatzbeschluss gefasst, auf dem sogenannten „King-Areal“ im Ortskern ein Gemeindezentrum für die Feuerwehr, sowie ein inkludiertes neues Rathaus für die Gemeinde zu errichten. Durch diese Grundsatzentscheidung wurde der ursprünglich angedachte Standort für das Feuerwehrgerätehaus beim „Sägehäusle“ obsolet.
Die im Bebauungsplan „Sägehäusle“ vorgesehene Mischgebietsfläche konnte auf Basis des vorgenannten Grundsatzbeschlusses zwischenzeitlich einer Bebauung durch eine Lagerhalle zugeführt werden. Die gewerbliche Nutzung dieses Grundstücks wird seitens der Gemeinde Gütenbach positiv beurteilt.
Auf Basis einer im Frühjahr 2022 eingegangenen weiteren Kaufanfrage eines örtlichen Kleinunternehmers wurde der Beschluss gefasst, die vorhandene Gemeinbedarfsfläche in eine Mischgebietsbaufläche umzuwandeln. Durch den Verkauf dieser Fläche an zwei kleinere einheimische Bauunternehmer wurde nun eine aus Sicht der Gemeinde bestmögliche Nutzung der Fläche gefunden.
Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur Ansiedlung von zwei weiteren Gewerbeeinheiten mit ggf. angegliederter Wohnnutzung ist die Durchführung einer Bebauungsplanänderung notwendig.
Der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sägehäusle, 1. Änderung“ gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf vom 15.05.2023 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 15.05.2023, mit Begründung vom 15.05.2023, liegen gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2023 bis einschließlich 17.07.2023 bei der Gemeinde Gütenbach, Hauptstraße 10, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Sägehäusle
Wohnbaugebiet Obere Ortsmitte
Für den Bebauungsplan "Obere Ortsmitte" wurde der Satzungsbeschluss am 16. März 2022 gefasst mit Bekanntgabe im Bregtalkurier am 23.03.2022 ist dieser in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Hier galt es für einige unbebaute Grundstücke in Privatbesitz neue Bauvorschriften festzulgen. Dies wird mit dem Ziel verfolgt einen Anreiz zur Schließung der Baulücken zu schaffen und damit eine Innenverdichtung zu erreichen.
Der Bebauungsplan mit seinen Anlagen steht zum Download zur Verfügung.

Wohnbaugebiet Hintertal II
Das Wohnbaugebiet Hintertal II liegt ruhig und sonnig gelegen am Randes des Ortes. Der Ortskern mit Schule, Kindergarten, Spielplatz und Einkaufsmöglichkeit sind in 1,5 km zu erreichen. Im Baugebiet stehen 7 Bauplätze zur Verfügung. Alle Plätze wurden bereits verkauft.

Wohnbaugebiet Pfarrdobel
Das Wohnbaugebiet Pfarrdobel ist nur ca. 200 m vom Kindergarten und der Grund- und Hauptschule entfernt und zeichnet sich durch seine sonnige Lage aus.
Der Bebauungsplan "Pfarrdobel" ist rechtskräftig und die Erschließung abgeschlossen, so dass einer sofortigen Bebauung nichts im Wege steht. Um Bauinteressenten schnell und ausführlich über die Möglichkeit einer Bebauung zu informieren sind an dieser Stelle alle ersten notwendigen Informationen hinterlegt.
Bebauungsplan:
Bauinteressenten erhalten weitere Auskünfte bei der Gemeinde Gütenbach:
Hauptamtsleiterin Frau Caroline Heim, Tel. (07723) 9306-14.
Baulücken in Gütenbach
Die Gemeindeverwaltung hat 2016 eine Erhebung vorgenommen und alle Grundstückseigentümer möglicher innerörtlicher Baulücken angeschrieben. Im folgenden finden Sie Informatioen zu den betroffenen Grundstücken. Bei Interesse an einem der Grundstücke kann über die Gemeindeverwaltung der Kontakt zu den Eigentümern hergestellt werden. Rufen Sie uns doch einfach an.

Bauplatz am Sommerberg
Flurstücks Nr.: 22/3
Eigentümer: privat
Grundstücksfläche: 1.145 m²
Anschrift: Sommerbergstraße
Lage: südliche Ortsmitte
Wohnen in Gütenbach
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Wir freuen uns auf Sie.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach
Bürgermeisterin
Lisa Hengstler
Tel.: +49 7723 9306-0
Fax: +49 7723 9306-20
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