Biber in Gütenbach
Seit dem 17.07.2025 hält sich ein einzelnes Jungtier in Gütenbach auf. Die erste Sichtung erfolgte in der Bachhofmatte im Ortskern Gütenbachs.
Daraufhin haben verschiedene Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung den Biber ebenfalls gesichtet und sich an das Landratsamt gewandt.
Herr Reisser ist beim Baurechts- und Naturschutzamt des Schwarzwald-Baar-Kreises der zuständige Sachbearbeiter in Biberangelegenheiten. Bei einem Termin vor Ort mit dem Landratsamt und der Gemeindeverwaltung wurde dann besprochen, dass sich der Biber wahrscheinlich auf Nahrungssuche in dei Bachhofmatte begeben hat. Aufgrund der gemauerten Einfassung scheint Ihm der Platz als ungeeignet für den Biber eine Wohnbau oder Damm zu bauen.
Er vermutet jedoch, dass sich der Biber bachaufwärts im Vordertalbach befinden könnte, da sich Reviere auf bis zu 3 Kilometern erstrecken können. Anzeichen von Biberaktivitäten sollen bevorzugt bei Frau Pieper oder Herrn Reisser gemeldet werden.
Da der Biber eine geschützte Art ist und auch sein Lebensraum selbigen besitzt, können lediglich präventive Maßnahmen ergriffen werden. In Außnahmefällen kann auch anschließend etwas getan werden, diese Fälle müssen aber vorab mit dem Landratsamt besprochen und geprüft werden. Präventiv könne Sie an den Bäumen, welche vor Verbiss geschützt werden sollen, Drathosen anbringen. Das Material für die Drahthosen muss in Vorleistung selbständig beschafft und angebracht werden. Die Kosten für das Material sind zu 100 % förderfähig und können anschließend beim Landratsamt eingereicht werden.
Abschließend ist zu sagen, dass sobald Sie Biberspuren und -aktivitäten bei Ihnen feststellen, verfallen Sie nicht in Panik oder Wut, sondern wenden Sie sich an die entsprechende Gemeindemitarbeiterin. Sollten Sie Untergrabungen auf Ihrem Grundstück feststellen, melden Sie sich direkt bei uns. Gegebenfalls kann man dann noch etwas gegen den verursachen Schaden unternehmen oder gar den Schaden von vorne herein minimieren oder verhindern. Gehölz und Stäucher, welche von Ihnen nicht zwingend geschützt werden müssen, können Sie auch gerne dem Biber als Futterquelle zur Verfügung stellen und ihm somit einen nahrhaften Lebensraum bieten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Landratsamtes.
