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Aktuelles aus Gütenbach

Klage gegen Werbetafel scheitert vor Gericht - Hinweistafel auf örtliche Unternehmen darf bleiben

Klage gegen Werbetafel scheitert vor Gericht
Hinweistafel auf örtliche Unternehmen darf bleiben 
 Gütenbach. Die Gemeindeverwaltung war beteiligt an einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg. Die Klage richtete sich gegen die Baugenehmigung für die Werbetafel an der Einfahrt zur Kreuzstraße. Im Vorfeld scheiterte bereits ein entsprechender Widerspruch. Im September 2020 erhielt die Gemeinde eine Baugenehmigung auf Errichtung der betroffenen Werbetafel. Anschließend wurde Widerspruch gegenüber der Baurechtsbehörde beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis erhoben. Die Begründung lautete, dass Abstandsflächen nicht eingehalten wurden und eine Verschattung des angrenzenden Grundstücks stattfinde. Bei der Baurechtsbehörde wurde dann zunächst geprüft, ob dem Widerspruch abgeholfen werden könne. Dies wurde mit einer sehr ausführlichen Begründung abgelehnt. Daraufhin ging der Widerspruch auf Wunsch der Klägerin zur Bearbeitung an das Regierungspräsidium. Dieses erließ einen Widerspruchsbescheid mit nahezu gleichlautender Begründung wie das Landratsamt. Daraufhin wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Widerspruchsbescheid erhoben. Auch die Klage wurde nun nach einem Termin zur mündlichen Verhandlung abgewiesen. Die Klägerin teilte erst einen Tag vor der Verhandlung mit, dass sie nicht erscheinen würde. Der Zuständige Richter nahm in der Urteilsbegründung erneut Darlegungen aus den bereits ergangenen Bescheiden auf. Es bleibt abzuwarten ob Revision gegen dieses Urteil eingelegt wird. Die Werbetafel darf derweil rechtmäßig bestehen bleiben.
 
Bildunterschrift:
Die Werbetafel an der Einfahrt in die Kreuzstraße darf stehen bleiben.
Bildquelle: Lisa Hengstler

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