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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES STAATLICHEN MUSEUMS FÜR NATURKUNDE KARLSRUHE UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG : Anzahl gefährdeter Schmetterlinge steigt

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES sTAATLICHEN MUSEUMS FÜR NATURKUNDE KARLSRUHE UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG

 
15.05.2025
Anzahl gefährdeter Schmetterlinge steigt
Neue Rote Liste Schmetterlinge Baden-Württemberg zeigt deutliche Veränderungen zu 2005
Baden-Württemberg/Karlsruhe.
Die neueste Fassung der Rote Liste Schmetterlinge Baden-Württemberg ist veröffentlicht. Auf Basis von über 1,8 Mio. Datensätzen werden darin 1.353 Arten bewertet. Bei den Großschmetterlingen gelten 50,4 % als gefährdet und nur 32,5 % als ungefährdet. Auch 38,6 % der Zünsler werden als gefährdet eingestuft.
„Die Gruppe der Schmetterlinge ist sehr artenreich. Gleichzeitig gehören sie durch die hohe Zahl gefährdeter Arten zu den am stärksten bedrohten Tiergruppen im Land. Zu ihnen zählen besonders viele auffallende und schöne Arten, wodurch ihr Verschwinden aus der Landschaft das Insektensterben besonders sichtbar macht“, lautet das Fazit von Dr. Ulrich Maurer, Präsident der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), zu den Ergebnissen der heute veröffentlichten aktualisierten Roten Liste.
Fast 2 Millionen Datensätze wurden für die Rote Liste ausgewertet
Die neue Rote Liste basiert auf der vom Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe (SMNK) betreuten Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württembergs, in der über 1,8 Mio. Datensätze (Artnachweise) zur Verfügung stehen. „Die Datengrundlage hat sich damit seit der letzten Fassung aus dem Jahr 2005 mehr als verdreifacht, vor allem aufgrund ehrenamtlicher Mitarbeit“ erklärt Dr. Robert Trusch, Kurator der Schmetterlingssammlung am SMNK. Neben den Großschmetterlingen konnten auf dieser Grundlage erstmals seit 1979 auch die 209 für das Land nachgewiesenen Zünslerarten eingestuft werden, die früher den Kleinschmetterlingen zugeordnet wurden.
 
Immer mehr Großschmetterlinge sind gefährdet
Im Vergleich mit der Roten Liste von 2005 fällt besonders der starke Anstieg der gefährdeten Großschmetterlinge auf. In 20 Jahren nahm der Anteil gefährdeter Arten um 16,8 % zu. Insbesondere die Rote Liste-Kategorien „vom Aussterben bedroht“ (RL 1) und „stark gefährdet“ (RL 2) liegen deutlich höher als 2005. Als ungefährdet gelten derzeit nur ein Drittel der Falter. Schmetterlinge haben aufgrund ihres Artenreichtums und ihrer Anpassung an fast alle Lebensräume eine wichtige Funktion als Bestäuber und sind Nahrungsgrundlage für andere Arten, wodurch sie unverzichtbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt sind.
 
Hauptursache: weniger Biotope und intensive Landnutzung
Der Großteil der Schmetterlinge ist auf bestimmte Lebensräume und Nahrungspflanzen spezialisiert. Beides muss sowohl den Ansprüchen der Raupen als auch der Falter genügen. Viele Arten sind auf Bedingungen angewiesen, die sie nur in seltenen, häufig sehr kleinen Biotopen wie Magerrasen, Mooren oder Nasswiesen finden. Zusätzlich setzen Veränderungen der Lebensraumqualität durch Gehölzaufwuchs, Stickstoff- und Pestizideinträge oder die Aufgabe der gewohnten Bewirtschaftung die Arten unter Druck.
 
Artenschutzprogramm und Naturschutzgebiete sichern gefährdete Arten
Die aktuelle Rote Liste zeigt, dass Maßnahmen zum Schutz einzelner Populationen wirksam sind, wie sie im Rahmen des Artenschutzprogramms des Landes bereits seit 1993 für die Schmetterlinge durchgeführt werden. So konnte der Fortbestand des stark gefährdeten Enzian-Ameisenbläulings in der Umgebung von Gültlingen mittels Beweidung durch Schafe gesichert werden. Viele gefährdete Schmetterlingsarten finden sich inzwischen nur noch in Naturschutzgebieten. Damit kommt diesen eine zentrale Rolle für das Erhalten der Schmetterlingsvielfalt zu. „Neben einer optimalen Pflege braucht es weiträumige Pufferbereiche um diese Gebiete. So können schädliche Einträge von Stickstoff und Pestiziden verhindert werden. Damit bietet sich die Chance auf eine Wiederbesiedlung der Kulturlandschaft mit den in den Naturschutzgebieten vorhandenen wertvollen Arten“, fordert Dr. Robert Trusch.
 
Verlierer, Gewinner und Wiederentdeckte
Beispiele für ausgestorbene Arten sind Biotopspezialisten wie der Flockenblumen-Scheckenfalter und der Küchenschellen-Waldrebenspanner, Bewohner von Halbtrocken- bzw. Trockenrasen in Weinberglagen. Einige weniger anspruchsvolle, wärmeliebende Arten – darunter der Karstweißling und die Dunkelbraune Brombeereule – konnten aufgrund des Klimawandels neu nach Baden-Württemberg einwandern und breiten sich derzeit rasch aus; beide sind ungefährdet. Hoffnung machen Arten, die 2005 noch als ausgestorben galten und inzwischen wieder gefunden werden. Zu diesen gehört die Hofdame – ein Bärenspinner – der 2019 auf der Schwäbischen Alb wiederentdeckt und seither erfreulicherweise mehrfach bestätigt wurde.
 
Publikationsdienst der LUBW: Rote Liste und Verzeichnis der Schmetterlinge Baden-Württembergs
Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um die Fortführung der „Roten Liste der Schmetterlinge (Macrolepidoptera) Baden-Württembergs (3. Fassung)“ aus dem Jahr 2005. Sie ersetzt damit die 20 Jahre lang gültige Fassung. Die neue Rote Liste umfasst 1.353 im Land etablierte Arten. In der Publikation werden Faunenliste, Gefährdungssituation und Verbreitung ausgewählter Arten auf dem aktuellsten Kenntnisstand dargestellt. Zudem werden neue Erkenntnisse zu Taxonomie und Ökologie berücksichtigt.
Die 4. Fassung der Roten Liste steht als kostenlose PDF-Datei zum Herunterladen im Publikationsdienst der LUBW bereit: https://pd.lubw.de/10630.
 
Hintergrundinformation
Wie entsteht die Rote Liste?
Das aus insgesamt 12 Personen bestehende Rote-Liste-Team hat im Auftrag der LUBW mit großem Aufwand fast 2 Mio. Funddaten ausgewertet. Als Quellen dienten zahlreiche Erhebungen aus verschiedenen Projekten sowie von ehrenamtlichen Kartiererinnen und Kartierern, deren Daten unter anderem über die Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württembergs gesammelt wurden. Zusätzlich wurden im Rahmen der Erstellung der Roten Liste gezielte Kartierungen durchgeführt, um vorhandene Datenlücken zu schließen.
 
In Kürze wird eine gedruckte Fassung vorliegen, welche über den Publikationsdienst der LUBW kostenpflichtig bestellt werden kann.
 
Vollständige Titelangabe
Steiner, A. & R. Trusch (2025): Rote Liste und Verzeichnis der Schmetterlinge Baden-Württembergs. Unter Mitarbeit von T. Bamann, D. Bartsch, S. Hafner, G. Hermann, A. Hofmann, O. Karbiener, J.-U. Meineke, R. Mörtter, E. Rennwald & R. Schick. – 4. Fassung, Stand 31.12.2023. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 18, Landesanstalt für Umwelt Baden- Württemberg, Karlsruhe, 156 S.
 
Bild 1 zeigt: Ein Beispiel für in Baden-Württemberg ausgestorbene Arten ist der Flockenblumen-Scheckenfalter. Quelle: Robert Trusch
Bild 2 zeigt: Im Gegensatz zu dem Schäden in Gärten verursachenden, invasiven Buchsbaum-Zünsler sind die meisten heimischen Zünsler wenig bekannt, wie der aus den meisten Großlandschaften Baden-Württembergs nachgewiesene, aber stark gefährdete (RL 2) Schwarzweiße Fleckenzünsler. Quelle: Robert Trusch
Bild 3 zeigt: Der Dukaten-Feuerfalter wird aufgrund kontinuierlicher Arealverluste in der neuen Roten Liste als von Aussterben bedroht (RL 1) geführt. Quelle: Axel Steiner
 
Rückfragen
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestellen der LUBW oder des SMNK:
E-Mail: pressestelle(@)lubw.bwl.de , presse(@)smnk.de
 
Mit freundlichen Grüßen

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Pressestelle
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Tel. 0721/5600-1387
E-Mail: pressestelle(@)lubw.bwl.de
 
Internet: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/presseservice
 
Hinweise zum Datenschutz
 

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg; Anstalt des öffentlichen Rechts
Leitung: Präsident Dr. Ulrich Maurer; Vorsitzende des Verwaltungsrats: Ministerin Thekla Walker MdL
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRA 104736; Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe; Postanschrift: Griesbachstr. 1, 76185 Karlsruhe
Datenschutzerklärung: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/datenschutz - Auf Wunsch auch in Papie

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