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Aktuelles aus Gütenbach

Überprüfung der Grabsteine auf dem Friedhof Gütenbach

Überprüfung der Grabsteine auf dem Friedhof Gütenbach

Grabsteine können durch Witterungseinflüsse (Frost, Hitze, Regen) aber auch durch Setzung im Erdreich ihre Standsicherheit verlieren.

Nach den gesetzlichen Vorschriften sind die Grabnutzungsberechtigten verpflichtet, die Grabsteine und sonstigen Grabausstattungen dauernd in einem würdigen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Schäden oder Unfallgefahren sind umgehend zu beseitigen oder durch eine Fachfirma (Steinmetz) beseitigen zu lassen. Nach den Unfallverhütungsvorschriften der für alle Friedhöfe zuständigen Gartenbaugenossenschaften müssen Grabsteine jährlich mindestens einmal durch die Gemeinde auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Nicht standfeste Grabsteine müssen gesichert oder unter Umständen sogar umgelegt werden. Zur Prüfung der Standfestigkeit ist eine Druckprüfung durchzuführen. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal am oberen Ende der Breitseite nicht gegen Druck nachgibt. Die diesjährige Prüfung wurde dieser Tage durchgeführt. Bei Grabsteinen, die die notwendige Standsicherheit nicht mehr vorweisen, wurden die Grabnutzungsberechtigten mit der notwendigen Info angeschrieben. Wir bitten die Grabnutzungsberechtigten ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen. Im Falle eines Unfalles können auf die unterhaltspflichtigen Grabnutzungsberechtigten erhebliche Schadensersatzansprüche zukommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach

Bürgermeisterin
Lisa Hengstler

Tel.: +49 7723 9306-0
E-Mail schreiben