Stadt Babenhausen

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Bauen in Gütenbach

Alle Bebauungspläne der Gemeinde können hier abgerufen und die entsprechenden Unterlagen eingesehen werden:

Bebauungspläne der Gemeinde

Die Gemeinde hat 2023 neue Bauplätze im Gebiet "Wirtsbuck" geschaffen. Dort stehen noch zahlreiche Bauplätze zum Verkauf. Der Preis liegt bei 199 Euro/m² für die ersten sechs frei wählbaren Plätze, für alle weiteren 200 Euro/m². Im vorhandenen Baugebiet "Pfarrdobel", welches in den 90er Jahren entwickelt wurde, sind nahezu alle Plätze belegt. Verfügbar ist noch ein Bauplatz für eine Doppelhaushälfte, ein attraktiver Platz für ein Einfamilienhaus hinter der altkatholischen Kirche und drei weitere etwas steilere Flächen. Die Preise liegen bei 95 Euro/m². Es wird ein Kinderbonus von 5.555 Euro pro Kind gewährt.

Das Baugebiet im "Hintertal II" erhielt im Oktober 2019 seine Planungsreife. Zu vergeben waren insgesamt 7 Bauplätze wofür schon vor Fertigstellung des Gebiets eine hohe Nachfrage bestand. Alle Bauplätze wurden rasch verkauft.

Für den Bebauungsplan "Obere Ortsmitte" wurde der Satzungsbeschluss am 16. März 2022 gefasst. Hier galt es für einige unbebaute Grundstücke in Privatbesitz neue Bauvorschriften festzulgen. Dies wird mit dem Ziel verfolgt einen Anreiz zur Schließung der Baulücken zu schaffen und damit eine Innenverdichtung zu erreichen.

Außerdem stehen in der Gemeinde noch einige Baulücken von Privatbesitzern zum Verkauf.

Wohnbaugebiet Wirtsbuck

Der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.12.2021 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Wirtsbuck" beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 15.10.2021. Die baurechtlichen Vorraussetzungen für die Realisierung dieses Baugebiets sind damit geschaffen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem Lageplan. Dieser steht zum Download zur Verfügung. Alle Unterlagen zum Bebauungsplan stehen ebenfalls zum Dowonload zur Verfügung.

Die Erschließungsarbeiten für die 18 Bauplätze konnten Ende 2023 abgeschlossen werden. Mit der Vermarktung der Bauplätze wurde bereits begonnen. Diese läuft über den Erschließungsträger Badenova Konzept. Bei der Vergabe der Bauplätze sind keine Kriterien zu beachten. Diese wurden im Februar 2024 vom GEmienderat aufgehoben. Von den 18 zur Verfügung stehenden Bauplätzen sind bereits drei im Privatbestiz. Die übrigen stehen  zum freien Verkauf. Der Preis beträgt für die ersten sechs frei wählbaren Bauplätze 199 Euro /m², für alle weiteren 220 Euro/m². Zudem wird ein Kinderbonus von 2.000 Euro je Kind für bis zu vier im Haushalt lebende Kinder gewährt. Der Kinderbonus wird nur in Verbindung mit einer Selbstnutzung gewährt. Im Ãœbrigen wird an den Verkauf keine Selbstnutzungspflicht geknüpft. Jedoch erfolgt der Verkauf in Verbindung mit einer Bauverpflcihtung innerhalb von fünf Jahren.

Bei Fragen steht Ihnen Bürgermeisterin Lisa Hengstler per E-Mail hengstler(@)guetenbach.de oder telefonisch 07723/9306-11  zur Verfügung. Sie können sich auch direkt an Susanne Brenn von der badenovaKONZEPT GmbH & Co. KG unter Telefon 0761 769913-80, E-Mail: susanne.brenn(@)badenovakonzept.dewenden.

Vermarktung

Vermarktungsplan Wirtsbuck

Im Vermarktungsplan sind die verfügbaren Bauplätze dargestellt. Die ersten sechs Bauplätze werden zum Preis von 199 Euro/m² verkauft. Alle weiteren zu 220 Euro/m².

1. Äderung des Bebauungsplanes Sägehäusle

Die Gemeinde Gütenbach hat im Jahr 2005 zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zum Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses den qualifizierten Bebauungsplan „Sägehäusle“ aufgestellt. Die damalige planerische Konzeption beinhaltet zum einen eine Fläche für den Gemeinbedarf zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses, sowie eine Mischgebietsfläche.

Aus städtebaulichen Gründen wurde im Juni 2018 durch den Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach der Grundsatzbeschluss gefasst, auf dem sogenannten „King-Areal“ im Ortskern ein Gemeindezentrum für die Feuerwehr, sowie ein inkludiertes neues Rathaus für die Gemeinde zu errichten. Durch diese Grundsatzentscheidung wurde der ursprünglich angedachte Standort für das Feuerwehrgerätehaus beim „Sägehäusle“ obsolet.

Die im Bebauungsplan „Sägehäusle“ vorgesehene Mischgebietsfläche konnte auf Basis des vorgenannten Grundsatzbeschlusses zwischenzeitlich einer Bebauung durch eine Lagerhalle zugeführt werden. Die gewerbliche Nutzung dieses Grundstücks wird seitens der Gemeinde Gütenbach positiv beurteilt. 

Auf Basis einer im Frühjahr 2022 eingegangenen weiteren Kaufanfrage eines örtlichen Kleinunternehmers wurde der Beschluss gefasst, die vorhandene Gemeinbedarfsfläche in eine Mischgebietsbaufläche umzuwandeln. Durch den Verkauf dieser Fläche an zwei kleinere einheimische Bauunternehmer wurde nun eine aus Sicht der Gemeinde bestmögliche Nutzung der Fläche gefunden.

Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur Ansiedlung von zwei weiteren Gewerbeeinheiten mit ggf. angegliederter Wohnnutzung ist die Durchführung einer Bebauungsplanänderung notwendig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.05.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Sägehäusle, 1. Änderung“ gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplanentwurf vom 15.05.2023 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 15.05.2023, mit Begründung vom 15.05.2023, liegen gemäß § 13 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.06.2023 bis einschließlich 17.07.2023 bei der Gemeinde Gütenbach, Hauptstraße 10, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Unterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Sägehäusle

Wohnbaugebiet Obere Ortsmitte

Für den Bebauungsplan "Obere Ortsmitte" wurde der Satzungsbeschluss am 16. März 2022 gefasst mit Bekanntgabe im Bregtalkurier am 23.03.2022 ist dieser in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Hier galt es für einige unbebaute Grundstücke in Privatbesitz neue Bauvorschriften festzulgen. Dies wird mit dem Ziel verfolgt einen Anreiz zur Schließung der Baulücken zu schaffen und damit eine Innenverdichtung zu erreichen.

Der Bebauungsplan mit seinen Anlagen steht zum Download zur Verfügung.

Wohnbaugebiet Hintertal II

Das Wohnbaugebiet Hintertal II liegt ruhig und sonnig gelegen am Randes des Ortes. Der Ortskern mit Schule, Kindergarten, Spielplatz und Einkaufsmöglichkeit sind in 1,5 km zu erreichen. Im Baugebiet stehen 7 Bauplätze zur Verfügung. Alle Plätze wurden bereits verkauft.

 

Wohnbaugebiet Pfarrdobel

Das Wohnbaugebiet Pfarrdobel ist nur ca. 200 m vom Kindergarten und der Grund- und Hauptschule entfernt und zeichnet sich durch seine sonnige Lage aus.

Der Bebauungsplan "Pfarrdobel" ist rechtskräftig und die Erschließung abgeschlossen, so dass einer sofortigen Bebauung nichts im Wege steht. Um Bauinteressenten schnell und ausführlich über die Möglichkeit einer Bebauung zu informieren sind an dieser Stelle alle ersten notwendigen Informationen hinterlegt.

 

Bebauungsplan:

Bauinteressenten erhalten weitere Auskünfte bei der Gemeinde Gütenbach:

Hauptamtsleiterin Frau Caroline Heim, Tel. (07723) 9306-14.

Wohnungsbauförderung der L-Bank

Baulücken in Gütenbach

Die Gemeindeverwaltung hat 2016 eine Erhebung vorgenommen und alle Grundstückseigentümer möglicher innerörtlicher Baulücken angeschrieben. Im folgenden finden Sie Informatioen zu den betroffenen Grundstücken. Bei Interesse an einem der Grundstücke kann über die Gemeindeverwaltung der Kontakt zu den Eigentümern hergestellt werden. Rufen Sie uns doch einfach an.

 

Bauplatz am Sommerberg

Flurstücks Nr.: 22/3

Eigentümer: privat

Grundstücksfläche: 1.145 m²

Anschrift: Sommerbergstraße

Lage: südliche Ortsmitte

 

Bauplatz am Sommerberg

Flurstücks Nr.: 22/2

Eigentümer: privat

Grundstücksfläche: 670 m²

Anschrift: Sommerbergstraße

Lage: südliche Ortsmitte

 

 

 

Bauplatz neben Schule und Kindergarten

Flurstücks Nr.: 232

Eigentümer: Gemeinde

Grundstücksfläche: 837 m²

Anschrift: Schulstraße 17

Lage: Ortsmitte

 

 

Bauplatz neben Schule und Kindergarten

Flurstücks Nr.: 233

Eigentümer: Gemeinde

Grundstücksfläche: 884 m²

Anschrift: Schulstraße 19

Lage: Ortsmitte

Weitere Informationen

Wohnen in Gütenbach

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Bauen Sie auf dem Sonnendeck der Gemeinde Gütenbach.
Wir freuen uns auf Sie.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach

Bürgermeisterin
Lisa Hengstler

Tel.: +49 7723 9306-0
Fax: +49 7723 9306-20
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