Stadt Babenhausen

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Anzeige zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Durch einen Klick auf den folgenden Link erhalten Sie das Formular Anzeige zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes für Veranstaltungen oder Feiern.. Diese Anzeige wird benötigt, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch zum Jugendschutz und zur Sicherheit eingehalten werden.

Das Anzeigeformular kann direkt heruntergeladen und anschließend von Ihnen händisch ausgefüllt werden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular mindestens 14 Tage vor Ihrer Veranstaltung im Bürgerbüro ein, um die Anzeigepflicht zu wahren. Zusätzlich wird eine Kopie Ihrer Getränke- und Speisekarte benötigt. 

Anzeige zum Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

Um eine zügige Weiterleitung an die Empfangsbehörden zu gewährleisten, bitten wir Sie, den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen und aufgrund der Anzeigepflicht mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung per E-Mail an: gemeinde(@)guetenbach.de einzureichen. Vielen Dank!