Stadt Babenhausen

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Aktuelles aus Gütenbach

Infos zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zusammenhang mit dem bundesweit vorgeschriebenen Pflichtumtausch von Führerscheinen möchten wir Sie, als Gemeinden unseres Kreises, um Ihre Unterstützung bitten.
Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die nachstehenden Informationen an Ihre Bürgerinnen und Bürger weitergeben sowie die entsprechenden Antragsformulare ausgedruckt bereithalten, aushändigen und auch an uns weiterleiten könnten.

Wichtige Hinweise zum Pflichtumtausch:

  • Für Führerscheine im Scheckkartenformat ist das Ausstellungsdatum entscheidend.
    Alle Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 umgetauscht werden.
  • Fahrerlaubnisinhaber von Papier- sowie Kartenführerscheinen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, müssen ihre Führerscheine erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr oder Art des Führerscheins.

Diese Informationen finden Sie auf unserem Merkzettel für den Pflichtumtausch.

Anträge und Unterlagen:

  • Für den Pflichtumtausch Karte auf Karte ist der Antrag auf Ersatz zu verwenden.
  • Für die Umstellung von Papierführerscheinen ist der Antrag auf Umstellung erforderlich.

Für jeden Antrag werden benötigt:

  • Kopien der Vorder- und Rückseite des Führerscheins
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder Reisepasses
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Hinweis: QR-Codes können nicht verwendet werden; es werden ausgedruckte Lichtbilder benötigt)
  • Sofern der neue Führerschein per Post zugesandt werden soll, ist zusätzlich das Formular Einwilligung zum Direktversand einzureichen.
    Hierfür fällt eine Gebühr von 5,10 an. Der Direktversand erspart die persönliche Abholung während unserer Öffnungszeiten.

Gebühren:

  • ·         Umtauschgebühr: 26,50 €.
  • Mit Direktversand: 31,60 €.

Einreichung der Unterlagen:
Die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen können über Sie, also das jeweilige Einwohnermeldeamt, durch Einwurf in unseren Briefkasten am Landratsamt oder persönlich in der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Bearbeitungszeit:
Aufgrund des derzeit sehr hohen Antragsaufkommens beträgt die Bearbeitungszeit aktuell etwa 3 bis 4 Monate.
Wir bitten die Antragstellerinnen und Antragsteller daher, von Rückfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Frau Merkle
 
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Straßenverkehrsamt/Führerscheinstelle
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen

Fon  +49 (0) 7721 913 7949
Fax  +49 (0) 7721 913 8414
E-Mail: J.Merkle(@)Lrasbk.de
www.Schwarzwald-Baar-Kreis.de
 
! Wir bitten um Beachtung !
 
Die Führerscheinstelle ist zu den unten aufgeführten Sprechzeiten erreichbar.
 
Hotline Führerscheinstelle: +49(0)7721 913-7420
E-Mail: Fuehrerscheinstelle(@)lrasbk.de
 
Sprechzeiten Führerscheinstelle:
Mo – Mi   08.00 – 11:30
Do          08.00 – 11:30
              14.00 – 17:30
Fr           geschlossen
 

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach

Bürgermeisterin
Lisa Hengstler

Tel.: +49 7723 9306-0
E-Mail schreiben