Bedarfsabfrage der Betreuung für Kindergarten- und Grundschulkinder
Um die Lebensqualität unserer Familien zu verfestigen und stetig zu verbessern, möchten wir die Betreuungsangebote der Gemeinde nach dem Bedarf der Bürgerinnen und Bürger richten.
Zudem haben alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in
- die Klassenstufe 1 einer Grundschule,
- die Klassenstufe 1 der Grundstufe eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) oder
- eine Juniorklasse
in Gütenbach eintreten, ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Gemeinde erhebt für die Betreuungsangebote gebühren. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.
Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist. Die Gebühren unserer Schulkindbetreuung finden sie auf unserer Homepage unter Wirtschaft, Leben & Wohnen unter Schülerbetreuung. Wir sind jedoch gezwungen aufgrund der Preissteigerungen und Lohnkostensteigerungen diese noch vor den Sommerferien zu erhöhen.
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung am gewünschten Ort bewirkt. Die Ergebnisse der Bedarfsabfrage mit Beratung über mögliche Änderungen im Betreuungsangebot sowie Beschluss über Gebührenanpassungen erfolgt voraussichtlich in der Gemeinderatssitzung am 24. Juni 2026
Unter folgendem Link können Sie Ihren Bedarf angeben: https://sprw.io/stt-2VVmU
Rückmeldungen werden bis einschließlich 19. April 2026 berücksichtigt.
Für etwaige Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den kommunalen Betreuungsangeboten stehen wir Ihnen telefonisch unter 07723/9306-0 zur Verfügung. Sie können sich hierzu auch per Mail an gemeinde(@)guetenbach.de und per Brief an unsere Anschrift wenden.







