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Aktuelles aus Gütenbach

Aus der Gemeinderatssitzung 24. Juni 2026

Aus der Gemeinderatssitzung

Der Gemeinderat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung schwerpunktmäßig mit den Betreuungsangeboten für Kinder in der Gem

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Betreuungsplätze im Kindergarten St. Katharina derzeit vollständig belegt sind. Die Bedarfsabfrage bei den Eltern zeigte insbesondere einen Wunsch nach erweiterten Nachmittagsbetreuungsangeboten. In einer angeschlossenen Detailergründung ergab sich jedoch, dass an den beiden bisher nicht angebotenen Nachmittagen Montag und Mittwoch jeweils nur 1 bzw. 4 Kinder angemeldet würden. Ein zusätzlicher Nachmittag würde die Gemeinde jedoch ca. 19.000 Euro zusätzlich jährlich kosten. Zudem besteht die Möglichkeit im Einzelfall auch jüngere Kinder in der Schulkindbetreuung aufzunehmen, die von Montag bis Donnerstag stattfindet. Der Gemeinderat stimmte dann mit zwei Ja und sechs Nein-Stimmen gegen den Beschlussvorschlag die Nachmittagsbetreuung auszuweiten, sofern das hierfür erforderliche Fachpersonal gewonnen werden kann.

Weiter beschloss der Gemeinderat die Anpassung der Elternbeiträge im Kindergarten entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der kommunalen Landesverbände und Kirchen. Die Beiträge werden zum Kindergartenjahr 2026/2027 um 4,5 Prozent und zum Kindergartenjahr 2027/2028 um weitere 4,0 Prozent erhöht.

Auch die Ergebnisse der Bedarfsabfrage zur Schulkindbetreuung an der Naturparkgrundschule wurden vorgestellt. Die Auswertung zeigt, dass das bestehende Angebot den Bedarf der Familien weitgehend abdeckt. Die Gemeinde sieht sich damit im Hinblick auf den schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gut aufgestellt.

Aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten beschloss der Gemeinderat zudem eine Anpassung der Benutzungsgebühren für die Schulkindbetreuung zum 1. August 2026 einstimmig. Danach kostet eine Woche Ferienbetreuung künftig 40 Euro/pro Kind/Woche. Alle anderen Betreuungsformen im laufenden Schulbetrieb kosten je 5 Euro mehr. So z. B. die Vormittagsbetreuung ab 7 Uhr bis Schulbeginn 35 Euro/Monat. Die Betreuung an einem Nachmittag 25 Euro/Monat, 2 Nachmittage 45 Euro/Monat, 3 und 4 Nachmittage 65 Euro/Monat. Die flexible Mittagsbetreuung von Schulschluss bis 13 Uhr 35 Euro/Monat.

Abschließend wurde eine neue allgemeine Polizeiverordnung beschlossen. Hintergrund ist, dass die bisherige Verordnung nach Ablauf der gesetzlichen Geltungsdauer außer Kraft getreten war. Mit der Neufassung werden die bestehenden Regelungen an die aktuelle Rechtslage angepasst. Dabei orientierte man sich weitestgehend an der bisherigen Satzung. Lediglich die Ruhezeiten für Gartenarbeiten und Spielplatznutzung wurde auf den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr morgens reduziert.
Gebühren der Mehrzweckhalle steigen um 20 % aber nicht für Vereine
Die Anpassung der Gebühren der Mehrzweckhalle wurde bereits in der letzten Sitzung beraten und vertagt. Der laufende Betrieb der Halle verursacht jährlich ein durchschnittliches Defizit von 70.000 Euro. Dabei können durch Gebühren und Mieten ca. 4-5 % gedeckt werden. Der Verwaltungsvorschlag lautete sämtliche Gebühren um 20 % anzuheben. Dies fand keine Mehrheit. Gemeinderat Ensch stellte daraufhin den Antrag die Gebühren für die Vereine zu belassen und nur die Gebühren für Private, Auswärtige und Firmen wie vorgeschlagen um 20 % zu erhöhen sowie entsprechend dem Verwaltungsvorschlag die Sondergebühr für Generalversammlungen von 50 Euro pro Abend einzuführen. Dieser Vorschlag wurde mit 7 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme angenommen.
Wärmeplanung wechselt von freiwilligem Verfahren in das verpflichtende. Darüber wurde der Gemeinderat im Rahmen einer Vorlage informiert. Schon 2023 entschied man sich aufgrund einer Förderung in das Verfahren einzusteigen aufgrund einer Förderung mit den Städten Vöhrenbach und Furtwangen zusammen. Nun erhalten die Gemeinden aufgrund des Konexitätsprinzips (wer bestellt, bezahlt) vom Land pauschale Zuweisungen. Diese sind höher als die anfängliche Förderung, daher wird dieser Antrag zurückgenommen. Dennoch wird das Verfahren weiter im Konvoi betrieben.
Aufgrund der weiterhin angespannten Finanzlage musste die Gemeinde erneut eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen um das Kassenkreditlimit zu erhöhen. Dies wurde von 1,1 Mio. Euro auf 1,5 Mio. erweitert. Es sieht zwar danach aus, als würde der bisherige Rahmen ausreichen, jedoch kann es innerhalb eines Monats immer wieder zu Engpässen kommen und die Gemeinde muss zwingend immer ihre Zahlungssicherheit sicherstellen.
Vorzeitiger Baubeginn stellt kein Vergehen dar
In der letzten Sitzung sorgte der Bauantrag auf Errichtung von Stellplätzen in der Kirchstraße für hitzige Diskussionen. Der Bauherr hatte im Vorfeld die Verfahrensfreiheit für die Abgrabung abgeklärt. Dies wurde auch mit der Baurechtsbehörde abgestimmt. Die E-Mail-Korrespondenz war jedoch in den Unterlagen nicht enthalten und ging daher im Sachvortrag unter. Seitens des Gemeinderat wurde erklärt, dass es sich für die unzutreffende Beschuldigung zu entschuldigen gilt. Zwischenzeitlich wurde das gesamte Bauvorhaben baurechtlich genehmigt.
 

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