Stadt Babenhausen

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Aktuelles aus Gütenbach

Aus der Gemeinderatssitzung 30.09.2026

Aus der Gemeinderatssitzung
 
Jugend bringt eigene Ideen in den Gemeinderat ein
 
Gütenbach. Ein besonderer Schwerpunkt der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30. September war die Vorstellung der Ergebnisse der Jugendbeteiligung. Nachdem die Gemeinde Gütenbach bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit Furtwangen und Vöhrenbach am Projekt „Jugendbeteiligung im oberen Bregtal“ teilgenommen hatte, wurde die Beteiligung in diesem Jahr fortgeführt und auf die Klassenstufen 3 und 4 ausgeweitet. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen frühzeitig kommunalpolitische Themen näherzubringen und ihre Ideen und Perspektiven für die Entwicklung der Gemeinde aufzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler stellten ihre Ergebnisse persönlich im Gemeinderat vor und beeindruckten dabei mit einer sehr souveränen Präsentation. Sie machten deutlich, wie sie ihre Gemeinde wahrnehmen und an welchen Stellen sie sich Veränderungen wünschen. Besonders interessant war dabei, dass sich viele der von den Kindern und Jugendlichen angesprochenen Themen mit Anliegen überschneiden, die auch von Erwachsenen immer wieder an die Gemeinde herangetragen werden. So wurde beispielsweise eine bessere Straßenbeleuchtung im Hintertal angesprochen. Auch die Aufwertung beziehungsweise Umnutzung des alten Spielplatzes zu einem Pumptrack stand auf der Wunschliste. Ein weiterer häufiger Wunsch war die Wiedereröffnung des Landmarktes, um die Nahversorgung im Ort wieder zu stärken. Damit zeigten die jungen Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich sehr konkret mit ihrer Gemeinde und deren zukünftiger Entwicklung auseinandersetzen. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse der Jugendbeteiligung zustimmend zur Kenntnis und nutzte anschließend die Gelegenheit zum direkten Austausch mit den Schülerinnen und Schülern. Die Gemeinde möchte den begonnenen Dialog mit der jungen Generation auch künftig fortsetzen. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in § 41a der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg ausdrücklich vorgesehen.
 
Umbau der Kläranlage soll vorangebracht werden
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war der geplante Umbau des Vorklärbeckens der Kläranlage, des sogenannten Emscherbrunnens, zu einer vorgeschalteten Denitrifikation. Durch die Umnutzung soll die Reinigungsleistung der Kläranlage insbesondere im Hinblick auf Stickstoff langfristig verbessert werden. Die mittlerweile vorliegende Kostenberechnung geht von Investitionskosten von rund 846.000 Euro einschließlich Planungskosten aus. Für die Maßnahme wird eine Förderung von voraussichtlich rund 37 Prozent erwartet. Die Investition würde sich nach der vorliegenden Berechnung mit etwa 0,30 bis 0,40 Euro je Kubikmeter Abwasser auf den Gebührenhaushalt auswirken. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Kostenberechnung zu und beauftragte die Verwaltung, den erforderlichen Förderantrag fristgerecht einzureichen.
Sanierungsgebiet „Ortskern I“ bis 2028 verlängert
Auch die städtebauliche Entwicklung im Ortskern war Gegenstand der Sitzung. Das Sanierungsgebiet „Ortskern I“, das bereits seit 2013 besteht, wird um weitere zwei Jahre bis zum 30. April 2028 verlängert. Damit soll insbesondere ausreichend Zeit geschaffen werden, um die noch laufenden Maßnahmen, unter anderem den Neubau des Gemeindezentrums, die Modernisierung des Kindergartens und die Generalsanierung des Turms, mit Unterstützung der Städtebauförderung abzuschließen. Im Rahmen der Sitzung wurde zudem die Teilabrechnung der bisherigen Sanierungsmaßnahme vorgestellt. Über das Sanierungsprogramm wurden bislang insgesamt rund 4,6 Millionen Euro an Bauinvestitionen ausgelöst. Für den bisherigen Programmabschnitt standen Fördermittel von insgesamt rund 1,67 Millionen Euro zur Verfügung. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die 3. Änderung der Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets und damit die Verlängerung des Durchführungszeitraums bis zum 30. April 2028.
Änderung der Hundesteuersatzung
Darüber hinaus wurde die Hundesteuersatzung angepasst. Hintergrund ist insbesondere die im Laufe des Jahres eingeführte elektronische Hundesteuerkennzeichnung. Künftig wird für neu angemeldete Hunde ein entsprechender Nachweis über die Anmeldung zur Hundesteuer in digitaler oder auf Wunsch auch in Papierform ausgegeben. Die bisherigen Hundesteuermarken behalten für bereits angemeldete Hunde längstens bis zum 31. Dezember 2026 ihre Gültigkeit. Der aktuelle Nachweis muss beim Ausführen des Hundes mitgeführt und auf Verlangen gegenüber den hierzu befugten Amtsträgern vorgezeigt werden. Die Änderung der Hundesteuersatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.    

Weitere Tagesordnungspunkte
Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden die Bürgerfragestunde, der Bericht über den Vollzug früherer Gemeinderatsbeschlüsse sowie Bauangelegenheiten, Verschiedenes und Bekanntgaben behandelt. Bauanträge lagen keine vor.

Weitere Informationen

Kontakt

Gemeindeverwaltung Gütenbach
Kreuzstraße10
78148 Gütenbach

Bürgermeisterin
Lisa Hengstler

Tel.: +49 7723 9306-0
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