Aktuelles aus Gütenbach
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aus dem Pressegespräch des Landratsamtes
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Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 i. V. m. § 143 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in den derzeit gültigen Fassungen hat der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach in seiner Sitzung am 20.03.2019 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortskern I“ beschlossen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Gütenbach
Hauptstraße 10
78148 Gütenbach
Bürgermeisterin
Lisa Hengstler
Tel.: +49 7723 9306-0
Fax: +49 7723 9306-20
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