Öffentliche Bekanntmachungen
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In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Ge-setz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
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Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2, 8 Abs. 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Gütenbach am 15. Mai 2024 folgende Satzung beschlossen:
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